Aktuell geprüftAktuell in NRW · Stand September 2026
- Der Einstellungsantrag ist an die zuständige Bezirksregierung zu richten.
- Für den regulären Einstellungstermin muss der Antrag grundsätzlich spätestens am 15. Dezember des Vorjahres vorliegen.
- Regulärer Einstellungstermin ist der 1. Mai.
- Das Schulministerium kann bei besonderem Bedarf für einzelne Lehrämter weitere oder andere Termine bestimmen.
- Bewerberinnen und Bewerber können Ortswünsche äußern.
- Ortswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
- Die Zuweisung erfolgt zunächst zu einem ZfsL.
- Die Zuweisung zur Ausbildungsschule erfolgt anschließend im Rahmen des Ausbildungs- beziehungsweise Zuweisungsverfahrens.
Bewerbungsverfahren und konkrete Fristen können durch aktuelle Verfahrenshinweise ergänzt werden. Deshalb vor der Bewerbung immer das aktuelle SEVON-Verfahren prüfen.
Meine ErfahrungMeine damalige Erfahrung
Der folgende Abschnitt beschreibt ausschließlich, wie ich den Ablauf damals persönlich erlebt habe.
So habe ich den Ablauf erlebt
- Online-Bewerbung
- Angabe von Wunschorten
- spätere Seminar- und Schulzuweisung
- persönliche Erfahrung mit der Ortszuweisung
Aktueller Sachstand: September 2026. Grundlage: OVP Nordrhein-Westfalen 2026. Sandras Ideenkiste ist keine amtliche Beratungsstelle.